Nebenkostenprivileg
Was sich für Verbraucher ändert & in welche Tarife Sie jetzt wechseln können
Kabelfernsehen gehört neben SAT heute noch zu den beliebtesten Empfangswegen. Um die 17 Millionen Haushalte setzen noch auf Kabel-TV. Viele aber wahrscheinlich (noch) zwangsweise über das alte Nebenkostenprivileg. Doch das wird sich bald schon ändern! Wir zeigen, warum jeder nun seinen TV-Anschluss frei wählen kann – auch wenn dieser bisher über die NK abgerechnet wird.
1. Was ist das Nebenkostenprivileg?
Das Nebenkostenprivileg bezieht sich auf die Kostenverteilung bei Mietverhältnissen und besagt, dass der Vermieter bestimmte Betriebskosten auf die Mieter umlegen kann. Diese umlagefähigen Nebenkosten können beispielsweise Heizkosten, Wasser- und Abwasserkosten, Müllabfuhrgebühren oder aber die für den Kabel-TV-Anschluss sein.Die Kosten hierfür konnten bislang von Mehrfamilienhaus-Eigentümern bzw. Hausverwaltungen auf alle Mieter umgelegt werden. Egal ob man Kabel-TV nutzen wollte oder nicht. Auch ein Wechsel des TV-Anbieters war so nicht direkt möglich, da man sonst doppelt gezahlt hätte. Das ärgerliche TV-Nebenkostenprivileg fällt ab 1. Juli 2024 weg, geregelt in der Betriebskostenverordnung (§2 Nr. 15 BetrKV) und im Rahmen im Rahmen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKM).
2. Wegfall des Nebenkostenprivileg und was das für Sie (positives) bedeutet
Für alle Mieter, die bislang ihren Kabelanschluss zwangsweise über die Betriebskostenabrechnung bezahlen mussten, ändert sich ab Mitte 2024 einiges. Ab 1. Juli 2024 kann dann endlich jeder frei seinen Anbieter wählen bzw. wechseln und der Vermieter darf die Kosten nicht mehr zwangsweise umlegen. Ähnlich wie bei Strom und Internet, liegt die Wahl des Empfangsweges und Anbieters dann in Ihren Händen.3. Das sollten Sie jetzt tun (oder nicht)...
Bei betroffenen Mietern wird sich wahrscheinlich der bisher zuständige Kabel-TV-Anbieter (z.B. Vodafone oder PYUR) melden. Ziel: mit lukrativen Angeboten Sie als „Kunde“ weiter zu behalten. Aber der Weg will gut bedacht sein, da man sich dann zunächst wieder 2 Jahre bindet. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl neuer, interessanterer TV-Zugänge als über Kabel – vor allem moderner und billiger! Dazu mehr unter Punkt 5.Tschüss Kabel-Fernsehen!
4. Kündigen und wechseln: Das sind die Alternativen
Direkt kündigen muss man natürlich nicht, da man ja noch keinen direkten Vertrag als Privatperson hatte, sondern der Vermieter bis dato als Vertragspartner auftrat. Wechseln bzw. einen neuen Anbieter suchen, ist daher schon vorher jederzeit möglich. Einziger Nachteil: Man bezahlt dann bis Juli 2024 eine Zeit lang doppelt, kann sich aber in Ruhe mit dem neuen Anbieter und die Technik vertraut machen – Stichwort Wechsel z.B. zu Streaming TV.5. Neuer TV-Anbieter – jetzt wechseln und sparen!
Heute hat man fast schon die Qual der Wahl aus vier verschiedenen Empfangswegen für hochauflösendes Fernsehen. Aber keine Angst, wir zeigen Ihnen kurz und knackig die wichtigsten Vor- und Nachteile auf und nennen mögliche Anbieter. Los geht’s!Kabel-TV: Wer bei Kabel als Empfangsweg bleiben will, sollte aber zumindest prüfen, ob nicht die Konkurrenz ein besseres Angebot hat. Wer also z.B. bisher über Vodafone seine Fernsehsender bezog, kann z.B. mal die günstigen Offerten von PYUR prüfen ;-)
Streaming-TV: Immer beliebter wird das Internet als Empfangsweg – auch Streaming genannt. Hier gibt es viele Vorteile – zum einen ist es sehr einfach, technisch auf dem neusten Stand und zudem verdammt günstig. Marktführer hier sind Waipu.TV (unser Tipp), Zattoo und Joyn. Waipu z.B. bietet über 250 Sender und wahlweise sogar ein Komplettpaket mit Stick und Fernbedienung. So steuert man ganz gewohnt über alle Sender und Funktionen. Los geht’s schon ab unter 8 € monatlich. Wahlweise sogar mit vergünstigtem Netflix.
IPTV: Bei IPTV handelt es sich um klassisches Internetfernsehen. Der Unterschied zum Streaming ist, dass es IPTV nur in einem Kombipaket mit DSL oder VDSL vom Internetanbieter (z.B. Telekom) gibt. Zudem ist ein Receiver nötig. Preislich startet IPTV bei 5-10 € monatlich und wird von 1und1 (gut), Vodafone (relativ teuer) und der Deutschen Telekom angeboten. Letztere über Magenta-TV (sehr gut).
Magenta TV per Streaming oder IPTV
SAT und DVB-T:
Für wen weder Kabel-Fernsehen noch Internet-TV in Frage kommt, landet unweigerlich bei den letzten beiden Möglichkeiten – Satellit oder Terrestik. Sofern man keine SAT-Schüssel anbringen kann/darf, wird wohl DVB-T der letzte Weg sein. Aber obacht: Kostenlos sind hier nur die ÖR-Sender. Für die privaten benötigt man eine HD+ Karte, die um die 70 € jährlich kostet, also vergleichbar mit Streaming!
DVB-T2 statt Kabel-TV
6. Vorsicht vor „Medienvertretern“ oder „Medienberatern“
Solche gesetzlichen Änderungen sind stets Jagd & Beutezeit für windige Vertreter. Sollte die Tage ein „Medienvertreter“ oder ähnliches an der Tür klingeln heißt es Vorsicht. Zumeist wollen diese nur mit Vorwänden ein als Beratung getarntes Verkaufsgespräch (Provisionsbasis) lostreten.Lassen Sie niemand rein! Eine „Überprüfung“ des TV-Anschlusses oder ähnliches ist nicht nötig und natürlich völliger Unsinn. Auch Märchengeschichten sollte man tunlichst ignorieren, etwa das Ihnen der TV-Anschluss abgestellt oder weggenommen wird. Bis 1. Juli (und natürlich danach) können Sie jederzeit frei einen neuen Anbieter bzw. Zugang Ihrer Wahl (Punkt 5) wählen.
Häufige Fragen:
Wird es billiger oder teuer für mich mit dem Wegfall des NKPV?In der Regel dürfte es billiger werden, sofern man sich beim neuen Anbieter für einen Tarif entscheidet, der unter den Kosten liegt wie zuvor über den Sammelanschluss. Mit um die 10-13 €, wie bei Waipu.tv ist man wohl in den meisten Fällen bestens beraten.
Was ist mit Bürgergeldempfängern – wer zahlt?
Bei einigen ALG-II Beziehern wurden die Kosten übernommen, wenn die Abrechnung über die Nebenkosten erfolgte. Das fällt nun weg, so dass man in jedem Fall selbst für den TV-Anschluss aufkommen muss. Unser Preis-Leistungs-Tipp: Joyn im Basismodell kostenlos aber mit Werbung…
Weiterführendes
» Was ist HbbTV?» Idealer Breitband-Anschluss für HbbTV